Ortsbesichtigungen


Wie viel ist meine Immobilie wert?


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Innen- und Außenbesichtigung

Dokumentation der Besichtigung

Qualifikation und Unabhängigkeit der besichtigenden Person

gemäß den Empfehlungen des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Ortsbesichtigungen von geprüften Sachverständigen


Möchten Sie ein Gutachten für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück erstellen lassen oder benötigen Sie einen Gutachter für eine Ortsbesichtigung?

Unsere Sachverständigen führen für Sie die notwendigen Ortsbesichtigungen durch und kümmern sich um alle notwendigen Formalitäten.

Wir garantieren Ihnen, eine nach den vorgegebenen Regeln erforderliche Vor-Ort-Besichtigung als Voraussetzung für ein mangelfreies Gutachten. 


Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung


Für die Erstellung eines Gutachtens ist es meist zwingend erforderlich, dass ein Ortstermin durchgeführt wird. Zu diesem Termin werden alle wertrelevanten Bereiche des Bewertungsobjektes besichtigt. Der Sachverständige muss sich ein genaues Bild von der Situation vor Ort verschaffen. Die Erkenntnisse aus der Besichtigung fließen in das Gutachten mit ein. Zur genauen Dokumentation fertigt der Sachverständige Fotos an, nimmt Messungen vor und führt Sichtprüfungen durch. Des Weiteren werden vor Ort offene Fragen geklärt die sich aus der Aufgabenstellung des Gutachtens, der Ortsbesichtigung und den Objektunterlagen ergeben.


Der Ablauf einer Ortsbesichtigung


Bei einem Privatauftrag kann der erforderliche Ortstermin mit dem Auftraggeber direkt abgesprochen und vereinbart werden.

Im Gegensatz dazu sind bei einem Gerichtsauftrag einige Formerfordernisse zu beachten. Dazu gehört, dass alle an dem Rechtsstreit beteiligten Parteien, unter Berücksichtigung von Fristen, geladen werden. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, so ist alle Korrespondenz über den Anwalt zu führen. Das Gericht wird ebenfalls dazu geladen.


Vorbereitung der Ortsbesichtigung


Im Vorfeld des Ortstermins werden alle erforderlichen Unterlagen durch den Sachverständigen angefordert. Bei einem Privatauftrag wird gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt, welche Unterlagen wie beschafft werden. Bei Vorlage einer Vollmacht kann der Sachverständige notwendige Unterlagen und Auskünfte direkt bei den zuständigen Behörden und Ämtern einholen.

Dies erspart den Auftraggebern viel Zeit und schont die Nerven, da es durchaus nicht immer eindeutig ist, bei welchen Behörden die verschiedenen Unterlagen einzuholen sind.

Als Sachverständige sind wir jedoch mit allen notwendigen Personen und Ämtern vertraut und können etwaige anfallende Kosten einschätzen, so dass wir gezielt nach Ihren Bedürfnissen vorgehen können.
 
Haben Sie Fragen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie mit uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Sachverständigenbüro in Dresden oder in unserer Niederlassung in Jena persönlich Kontakt aufnehmen! Wir sind für Sie da!


Was brauche ich für den Termin?


Zur fachgerechten Erstellung eines Wertgutachtens werden, abhängig von der Objektart, folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Baubeschreibungen
  • Aufstellung durchgeführter Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Umbauten
  • Energieausweis
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Mietverträge und aktuelle Mietaufstellung
  • Erbbaurechtsvertrag, aktueller Erbbauzins
  • bei Wohnungs- und Teileigentum: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlung
  • Angaben über nicht eingetragene Lasten und Beschränkungen (z.B. Wohnungs- und Mietbindungen, Denkmalschutz, Nutzungsrechte, Ausgleichsbeträge, Überbauten)
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