Kostenschätzung


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Kostenschätzung zur Planung künftiger Investitionen in Ihre Immobilie



Sie möchten Ihre Immobilie veräußern und wünschen sich vorab eine Orientierung hinsichtlich des Verkaufspreises?

Unter Berücksichtigung der Gebäudesubstanz und der Wirtschaftlichkeit erhalten Sie eine unabhängige und gewissenhafte Immobilienschätzung.


Folgekosten kennen


Beim Erwerb einer Immobilie ist in nahezu allen Fällen mit Folgekosten zu rechnen. Diese können als Folge von Baumängeln, Bauschäden, Reparaturrückstaus und Instandsetzungsbedarfs entstehen. Diese Kosten sollten auf keinen Fall marginalisiert werden und daher vor Kaufabschluss erhoben werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und eine finanzielle Überforderung zu vermeiden.


Ermittlung der Kosten


Die Behebung von Baumängeln und Bauschäden sowie der Umfang des Reparaturrückstaus bzw. Instandsetzungsbedarfs wird im Berechnungsgang der Wertermittlung stets in der Höhe angesetzt, die dem Wertansatz der geschätzten Wiederherstellung eines dem Alter des Gebäudes entsprechenden Zustandes ohne weiterreichende Modernisierungsmaßnahmen entspricht.


Alterswertminderung beachten


Bei der Alterswertminderung ist zu beachten, dass dieser Ansatz unter Berücksichtigung der Alterswertminderung des Gebäudes zu wählen ist und nicht mit den tatsächlich aufzuwendenden Kosten gleichgesetzt werden kann. Der Werteinfluss kann im Allgemeinen nicht höher sein als der Wertanteil des betreffenden Bauanteils am Gesamtwert des Baukörpers.


Wertminderung bei unverhältnismäßigem Aufwand


Sofern eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann, wird eine entsprechende Wertminderung angesetzt. Der Ansatz für Baumängel, Bauschäden, Reparaturrückstau bzw. Instandsetzungsbedarf ist also nicht im Sinne einer Investitionsrechnung zu interpretieren.


Definition von Bauschäden


Zur Erläuterung und Unterscheidung sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Bauschäden um solche Beeinträchtigungen handelt, die auf mangelhafter oder unterlassener Instandhaltung und/oder Instandsetzung beruhen sowie durch äußere Einflüsse (z.B. mechanische oder Feuchtigkeitseinwirkungen) entstanden sein können.

Die überschlägig geschätzten Kosten für die Beseitigung erkennbarer Schäden werden üblicherweise im Ansatz des Reparaturrückstaus erfasst.


Definition Baumängel


Baumängel sind Fehler aus der Bauzeit, die bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Bauwerks vorhanden waren (z.B. Verwendung ungeeigneter oder ungenügender Baumaterialien, fehlerhafte Ausführung von tragenden Teilen bzw. auch zur Bauzeit nicht bestimmungsgemäße Wärme- oder Schallschutzmaßnahmen). Diese sind im Ansatz des ggf. geminderten Raummeterpreises berücksichtigt.


Unsere Leistungen


Wir fertigen für Sie eine gegliederte und übersichtliche Kostenschätzung an, mit deren Hilfe Sie Ihre künftigen Investitionen planen können. Dabei beraten wir Sie gerne über Dringlichkeit und Nutzen verschiedener Maßnahmen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir sind telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro in Dresden oder in unserer Niederlassung in Jena für Sie da!


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