Beleihungswertgutachten


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Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG


Sie benötigen ein Markt- und Beleihungswertgutachten zur Einschätzung der Werthaltigkeit Ihrer Immobilie? Garbe immo.plan ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner!

Wir erstellen Ihnen für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Markt- und Beleihungswertgutachten zur Vorlage bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen. Auch wenn sie Ihr Finanzierungsrisiko bestimmen möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!

„Vertrauen schenken ist eine unerschöpfliche Kapitalanlage“


Das Beleihungswertgutachten als Sicherheit


Banken und Kreditinstitute handeln grundsätzlich nach dem Prinzip: Kein Kredit ohne ausreichende Sicherheiten. Gerade bei hohen Investitionen mit Fremdkapital wird auf Immobilien als Absicherung zurückgegriffen. Das hat für beide Parteien, Kreditnehmer und Kreditgeber, den Vorteil, dass der Kreditgeber selbst bei einem Kreditvolumen jenseits der 1 Mio. Euro ein niedriges Rating des Kreditrisikos ausweisen kann, was seine Eigenkapitalhinterlegung minimiert und folglich zu niedrigen Kreditzinsen für den Kreditnehmer führt.

Für Grundstücksicherheiten und an Grundstücken und vergleichbaren Rechten gesicherte Forderungen, die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendet werden, muss nach § 14 Pfandbriefgesetz ein Beleihungswert ermittelt werden.


Beleihungswertermittlung – wie geht das?


Die Ermittlung des Beleihungswertes wird in § 16 des Pfandbriefgesetzes geregelt. Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert einer Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Zur Ermittlung des Beleihungswertes ist die zukünftige Verkäuflichkeit einer Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen.

Zur Ermittlung des Beleihungswertes sind der Ertragswert (§§ 8 bis 13 BelWertV) und der Sachwert (§§ 14 bis 19 BelWertV) des Beleihungsobjektes getrennt zu ermitteln. Der Beleihungswert ist unter Berücksichtigung beider Werte abzuleiten.

Der Beleihungswert entspricht daher nicht dem Verkehrswert (Marktwert), sondern wird mittels einer eigenen Verordnung, der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), geregelt. Während der Verkehrswert den Wert einer Immobilie am Markt zu einem festgesetzten Zeitpunkt betrachtet, ist der Beleihungswert langfristig orientiert. Das liegt daran, dass Kredite meist eine Laufzeit von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten aufweisen. Aus diesem Grund ist der ermittelte Wert die zukünftige Verkäuflichkeit unter „vorsichtiger Bewertung“ (BelWertV § 3) der verschiedenen Faktoren. Er darf den Marktwert nicht überschreiten.


Beleihungsgrenze – wer legt diese fest?


Die Diskrepanz zwischen Verkehrswert und Beleihungswert ist jedoch noch nicht die Beleihungsgrenze. Diese wird durch die Kreditgeber selbst festgelegt und beläuft sich in den meisten Fällen auf 60% des ermittelten Beleihungswertes. Auf diese Weise versuchen die Banken, etwaige Wertrisiken (Wertschwankungen am Markt oder an der Börse) zu minimieren.


Unabhängiger Gutachter mit besonderer Sachkunde in kreditwirtschaftlicher Wertermittlung


Die beauftragten Gutachter müssen unabhängig sein. Vor allem jedoch benötigen sie besondere Sachkunde im Bereich der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung. Daher ist nicht jeder Gutachter befähigt, ein Beleihungswertgutachten anzufertigen.

Als Bausachverständige, Baugutachter und Immobiliengutachter mit langjähriger Erfahrung führen wir die Immobilienbewertung Ihres Objekts sachkundig, unabhängig und streng nach geltenden Regeln durch! Ihr Vorteil: Ihnen wird kein Nachteil bei der Ermittlung des Beleihungswertes entstehen, so dass Sie ein angemessenes Darlehensangebot von Ihrer Bank erhalten.

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