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Haben Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen? In diesen Fällen sind Sie zu einer Abgabe einer Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung an das Finanzamt verpflichtet!
Wir führen für Sie eine steuerliche Wertermittlung für Ihre Immobilie durch und helfen Ihnen zudem, sich gegen fehlerhafte Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheide zur Wehr zu setzen!
Die steuerliche Wertermittlung hat besondere Bedeutung im Rahmen von Erbschaft und Schenkung. Die Finanzverwaltung bestimmt unter Nutzung eines vereinfachten Bewertungsverfahrens den Wert einer Immobilie und folgert darauf auf die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Diese Ermittlungsgrundlage erweist sich zwar als einfach und schnell umsetzbar, jedoch ebenfalls als nicht objektbezogen und oft marktfern. Die Folge sind zu hoch angesetzte Immobilienwerte. Daraus wiederum resultieren in vielen Fällen zu hohe Steuerforderungen der Finanzverwaltung.
Es steht jedoch jedem Steuerpflichtigen frei, mittels Sachverständigengutachten einen niedrigen Verkehrswert der Immobilie nachzuweisen. Dabei muss der Gutachter sich nach BFH-Urteil vom 17.10.2001 (I R 103/00) „an dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Bandbreitenwert orientieren“. Der auf diese Weise ermittelte Verkehrswert liegt in den meisten Fällen weit unter dem von Finanzamt ausgegeben Wert. Auf diese Weise lässt sich die daran gekoppelte Steuerlast für den Steuerpflichtigen deutlich reduzieren.
Es ist aber besonders darauf zu achten, dass das Gutachten durch einen qualifizierten Verkehrswertgutachter erstellt wird. Die Finanzverwaltung ist nicht genötigt, jedes Gutachten zu akzeptieren, sondern entscheidet nach freier Überzeugung. Das Gutachten sollte daher vor allem fehlerfrei, plausibel und überzeugend sein.
Als Immobiliengutachter mit jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sollten Sie Zweifel an der Höhe der Ihnen auferlegten Steuerlast hegen, können Sie sich jederzeit (unter Beachtung der Fristen für einen Einspruch gegen den Bescheid) an uns wenden.
Oft herrscht Unklarheit darüber, ob sich die Kosten für die Anfertigung eines Wertgutachtens im Verhältnis zur möglichen Kosteneinsparung durch eine reduzierte Steuerlast lohnen. Auch in diesem Fall beraten wir Sie gerne und finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung, sodass keine unnötigen Kosten auf Sie zukommen.
Wenden Sie sich daher jederzeit an uns und wir stehen Ihnen für alles Weitere im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wir sind persönlich in unseren Sachverständigenbüros in Jena und Dresden sowie telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar!
Sachverständiger für Wertermittlung und Baukostenplanung
(EIPOS/IHK-Bildungszentrum)
Registrier-Nr.: 1262-03-2001
Sachverständiger für Bauschäden und Baumängel (TÜV)
Zulassungs-Nr.: 0349#310312887
Sachverständiger für Holz- und Bautenschutz (TÜV)
Zulassungs-Nr.: 0449#310392265
Copyright © 2023 Peter Garbe