Bewertung von Rechten und Belastungen


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Sie benötigen eine Bewertung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen? Wenn rechtliche Belastungen Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks vorliegen, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner!

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Zwei Seiten einer Immobilie: Wert und Belastung


Rechte und Belastungen sind ein Kriterium mit einem möglichen Einfluss auf den Verkehrswert. Diese werden unabhängig vom eigentlichen Marktwert der Immobilie ermittelt und dann in einem weiteren Schritt wertmäßig berücksichtigt. Es ist daher durchaus möglich, dass eine Immobilie oder ein Grundstück zwar über einen außerordentlich hohen Verkehrswert, jedoch auf Grund ebenso hoher Belastungen über nahezu keinen Wert mehr am eigentlichen Markt verfügt. Aus diesem Grund sollten die Rechte und Belastungen vor jeder Investition Teil einer Immobilienbewertung sein, um unattraktive Konditionen zu entdecken und diese in das Für und Wider der Kaufentscheidung einfließen lassen zu können. Dabei kann man grundsätzlich zwischen zwei Arten von Belastungen unterscheiden.


Beschreibung der Rechte und Belastungen


Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein.
Rechte und Belastungen können den Verkehrswert eines Grundstücks mindern oder erhöhen. Auf Privatrecht beruhende Rechte und Belastungen zählen z.B. Nießbrauch, Wegerecht, Wohnungsrecht, Erbbaurecht und Verkaufsrecht. Zu dem auf öffentliches Recht beruhenden Rechten und Belastungen zählen u.a. Baulasten und das Denkmalschutzgesetz.


Leistungen eines Sachverständigen


Wussten Sie, dass viele Belastungen gerade nicht im Grundbuch verzeichnet sind und somit zu den „unsichtbaren Grundstücksbelastungen“ zählen? Diese können gravierende Auswirkungen auf den Wert und die Finanzierbarkeit einer Immobilie ausüben. Zwar besteht eine Informationspflicht aufseiten des Verkäufers, doch ist eine grundlegende Prüfung durch einen auf Immobilienbewertung spezialisierten Sachverständigen ratsam. Dieser weiß genau, welche Fragen er an den Verkäufer richten muss, um alle nötigen Informationen zu erhalten, die eben nicht im Grundbuch eingetragen sind.

Weiterhin bedarf es eines hohen Maßes an Erfahrung und Sachkenntnis, um die jeweiligen Belastungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Immobilienwert einschätzen zu können. So können vermeintlich kleine Belastungen zu einer großen Wertminderung oder einer eingeschränkten Verkäuflichkeit der Immobilie führen.

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